Die Landesanstalt für Landwirtschaft, Ernährung und Ländlichen Raum (LEL) erstellt und veröffentlicht wöchentlich
die Amtliche Preisfeststellung für Schlachtvieh (Rinder, Schweine, Schafe) nach der 1.FlGDV.
Meldepflichtige Betriebe
Die Preisfeststellung wird auf Grundlage der von den meldepflichtigen Schlachtbetrieben in
Baden-Württemberg, Hessen und Rheinland-Pfalz gemeldeten Daten berechnet. Meldepflichtig sind alle Schlachtbetriebe, die
wöchentlich mehr als 500 Schweine, 150 Rinder oder 75 Schafe schlachten. Bei Schafen sind Meldungen von meldepflichtigen Betrieben in
Nordrhein-Westfalen integriert.
Inhalt der Meldung
Die Meldungen umfassen die in den meldepflichtigen Betrieben geschlachteten Tiere im Zeitraum von Montag
bis Sonntag der Vorwoche. Gemeldet werden alle Tiere mit Stückzahl, Schlachtgewicht und mit dem Schlachtgewicht gewogenen
Durchschnittspreisen pro Kilogramm. Die Meldungen sind bei Rindern in Kategorien (Jungbullen, Bullen, Ochsen, Kühe, Färsen,
Kälber und Jungrinder) sowie in Handelsklassen (E-P/1-5) unterteilt, bei Schweinen nur in Handelsklassen (S-V) und bei Schafen nur in
Kategorien (Schafe/Lämmer). Tiere mit Teilschäden sind nicht enthalten.
Die Meldung der nach Handelsklassen (S-P) abgerechneten Schweine beinhaltet alle geschlachteten Tiere
zwischen 80 und 110 kg Schlachtgewicht. Des Weiteren wird bei Schweinen der Handelsklassen S-P der mit den Schlachtgewichten gewogene
durchschnittliche Muskelfleischanteil erfasst.
Vorwochenergebnisse
Auf Grundlage der Meldungen wird jeweils dienstags bis etwa 10:00 Uhr die amtliche Preisfeststellung
für Baden-Württemberg, Rheinland Pfalz und Hessen erstellt und an dieser Stell online gestellt. Für alle wichtigen
Kategorien, Handelsklassen und Fettstufen wird die Zahl der geschlachteten Tiere, das durchschnittliche Schlachtgewicht und den
durchschnittlichen Auszahlungspreis, sowie die Spanne der Auszahlungspreise veröffentlicht. Aus Datenschutzgründen werden nur die
Zeilen veröffentlicht, bei denen mindestens 3 Melder und 20 Tiere dahinter stehen.
Um Ausreißer bei den Preisspannen zu vermeiden, bleiben bei Rindern in der Regel 2 % (gesetzlich max.
10 %) und bei Schweinen in der Regel 1 % der Tiere jeweils am oberen und unteren Ende der Spanne unberücksichtigt. Diese Tiere gehen
selbstverständlich in die Berechnung des Durchschnittspreises ein.
Preistrend
Als Besonderheit in Baden-Württemberg wird zusätzlich zur Vorwochenmeldung bei Rindern am
Mittwoch eine Zwischenmeldung erhoben. Diese beinhaltet die am Montag und Dienstag der aktuellen Woche geschlachteten Tiere. Aus dieser
Zwischenmeldung wird ein Preistrend für die aktuelle Woche ermittelt, der etwa 1/3 der Tiere enthält und die Preisentwicklung in
der laufenden Woche relativ genau widergibt.
Um eine möglichst hohe Treffsicherheit zu erzielen, wird der Preistrend nur für die
Handelsklassen mit einer größeren Anzahl von Tieren veröffentlicht.
© LEL Schwäbisch Gmünd, Abt. 4: Agrarmärkte und Qualitätssicherung