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Gesetz zur Durchführung der Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik
Direktzahlungen-Durchführungsgesetz (DirektZahlDurchfG)

Stand: Geändert durch Art. 5 G v. 2.12.2014 I 1928

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