Gebietskulisse für Ausschreibungsverfahren nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz — EEG 2023
Der Begriff „benachteiligtes Gebiet“ ist in § 3 Nr. 7 EEG 2023 definiert. Die Gebietskulisse ist damit statisch vorgegeben, sodass nachträgliche Änderungen außer Betracht bleiben.
"EEG 2023: § 3 Begriffsbestimmungen
Im Sinn dieses Gesetzes ist oder sind
[…]
7. „benachteiligtes Gebiet“ ein Gebiet im Sinn
a) der Richtlinie 86/465/EWG des Rates vom 14. Juli 1986 betreffend das Gemeinschaftsverzeichnis der benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete im Sinne der Richtlinie 75/268/EWG (Deutschland) (ABl. L 273 vom 24.9.1986, S. 1), die zuletzt durch die Entscheidung 97/172/EG (ABl. L 72 vom 13.3.1997, S. 1) geändert worden ist, oder
b) des Artikels 32 der Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über die
Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des
ländlichen Raums (ELER) und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 487) in der Fassung, die
zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2021/1017 vom 15. April 2021 (ABl. L 224 vom 24.6.2021, S. 1) geändert worden ist,
[...]"
Somit ist für die Freiflächenöffnungsverordnung neben der „alten“ AZL-Kulisse (bis 2018) auch die „neue“ AZL-Kulisse (Neuabgrenzung 2019) maßgebend.
Unter folgendem Link finden Sie eine Karte der benachteiligten Gebiete in Baden-Württemberg nach EEG 2023 des zuständigen Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg.
Die amtliche Karte der maßgeblichen Gebietskulisse liegt bei den jeweiligen Landwirtschaftsämtern vor. Eine verbindliche und flurstückscharfe Auskunft kann daher insbesondere im Fall von Gemarkungen, die nur teilweise in benachteiligten Gebieten liegen, die jeweils zuständige untere Landwirtschaftsbehörde geben.
Eine interaktive Karte zur Gebietskulisse mit Gültigkeit bis 2018 und mit der Neuabgrenzung ab 2019 kann hier abgerufen werden: Link zu LEL Maps.
Weitere Informationen
- Ausbau und Potenzial der Photovoltaik - PV-Dashboard beim Daten- und Kartendienst der LUBW , Klick im Menü auf --> Erneuerbare Energien --> Solarenergie --> Ausbau und Potenzial der Photovoltaik --> PV-Dashboard_0.3
- Energieatlas der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg
(LUBW)
Agri-Photovoltaik
- Agri-Photovoltaik-Leitfaden des Technologie- und Förderzentrum im Kompetenzzentrum für Nachwachsende Rohstoffe (TFZ), Stand 10/2024. Hier kann die Publikation in gedruckter Form bestellt werden.
- "Agri-Photovoltaik: Chance für Landwirtschaft und Energiewende", Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE
- DIN SPEC 91492 Agri-Photovoltaik-Anlagen – Anforderungen an die Nutztierhaltung
- DIN SPEC 91434 Agri-Photovoltaik-Anlagen - Anforderungen an die landwirtschaftliche Hauptnutzung
- Modellregion Agri-PV BW
- Informationen zu Agri-Photovoltaik beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
- Festlegungen der Bundesnetzagentur an besondere Solaranlagen auf Acker, Dauerkulturen und Grünland
Rechtsgrundlagen
- Freiflächenöffnungsverordnung
(FFÖ-VO) Baden-Württemberg – Verordnung der Landesregierung zur Öffnung der Ausschreibung für
Photovoltaik-Freiflächenanlagen für Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten vom 07.03.2017,
GBl. 2017, 6, 129; zuletzt geändert durch die "Verordnung
der Landesregierung zur Änderung der Freiflächenöffnungsverordnung" vom 21.Juni 2022
- Freiflächenöffnungsverordnung (FFÖ-VO) vom 07.03.2017 mit Begründung
- Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG 2023) vom 21. Juli
2014 (BGBl. I S. 1066) ) – Datum der letzten Änderung: Siehe verlinktes Gesetz.
Stand: 05/2024