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Kulturlandschaft und Biodiversität

Berg und Ort Hohenstaufen umgeben von Wäldern und Offenland

Aus dem Zusammenspiel der natürlichen Gegebenheiten der Landschaft und der wirtschaftlichen und kulturellen Tätigkeit des Menschen entwickelte sich im Laufe der Jahrhunderte unserer heutige Kulturlandschaft. Die hieraus entstandene Biodiversität gilt es zu erhalten.
Das Referat Kulturlandschaft der LEL mit folgenden Aufgabenschwerpunkten: Biodiversitätsberatung, Koordinierung der Landschaftserhaltungsverbände sowie Beratung hinsichtlich der naturschutzverträglichen Nutzung und Pflege der "offenen Landschaft" (einschließlich Landschaftspflegerichtlinie), setzt sich dafür ein.

Landschaftspflege-richtlinie (LPR)

Schafherde mit Schäfer und Hunden bei der Landschaftpflege

Die im Jahr 1983 eingeführte Landschaftspflegerichtlinie (LPR) ist das zentrale, integrierte Förderprogramm für den Naturschutz in Baden-Württemberg.

Schafbeweidung

Handlungsleitfaden für Landschaftserhaltungsverbände zur nachhaltigen Sicherung der Bewirtschaftung von naturschutzfachlich hochwertigen Schafweiden.Informationen zum Handlungsleitfaden

Biologische Vielfalt im Land


Nach § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es Ziel des Naturschutzes in Deutschland Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten. Ein Blick auf die abwechslungsreiche Kulturlandschaft in Baden-Württemberg mit ihrer Vielfalt an Lebensräumen, Tier- und Pflanzenarten und ihrer Funktion als Erholungsraum für die Menschen zeigt, dass es sich lohnt dieses Ziel zu verfolgen. Wir profitieren alle vom Erhalt dieses Natur- und Kulturerbes.

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