Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR)
Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) zählt zu den wichtigsten Möglichkeiten des Landes, die integrierte Strukturentwicklung der Gemeinden insgesamt zu unterstützen. Ziel des ELR ist es, in Dörfern und Gemeinden des ländlichen Raums die Lebens- und Arbeitsbedingungen zu erhalten und fortzuentwickeln, der Abwanderung entgegenzuwirken, den landwirtschaftlichen Strukturwandel abzufedern und dabei sorgsam mit den natürlichen Lebensgrundlagen umzugehen.
Besonderer Wert wird dabei auf die Stärkung der Ortskerne sowie die Umnutzung bestehender Gebäude, die Schließung von Baulücken, die Entflechtung unverträglicher Gemengelagen sowie auf die Wiedernutzung von Gewerbebrachen gelegt. Die Sicherung bestehender und die Schaffung neuer Arbeitsplätze haben bei den strukturfördernden Maßnahmen eine hohe Priorität.
Die Erstellung örtlicher Entwicklungskonzepte durch die Gemeinden gewährleistet eine auf die strukturelle Ausgangssituation bezogene, problemorientierte Förderung sowohl kommunaler, privater als auch privat-gewerblicher Maßnahmen. Diese sollen sich auf vier Förderschwerpunkte konzentrieren:
Arbeiten Förderung von Maßnahmen zur Sicherung bzw. Schaffung von Arbeitsplätzen (Förderung von Investitionen privater Gewerbebetriebe, Erschließung von Gewerbegebieten, Errichtung von Gewerbehöfen und Technologiebetreuungszenteren etc.) |
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Grundversorgung Förderung privat-gewerblicher Maßnahmen zur Sicherung der Funktionsfähigkeit und Lebensqualität ländlicher Gemeinden, wie z.B. "Tante Emma Läden" und Dorfgasthäuser |
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Gemeinschaftseinrichtungen Förderung von Einrichtungen zur Stärkung des Gemeinschaftslebens, vorzugsweise durch Umnutzung vorhandener Gebäude |
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Wohnen Schaffung von neuem Wohnraum, Schaffung zeitgemäßer Wohnverhältnisse durch Wohngebäuderenovierung und -modernisierung |