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Vorwort









      Liebe Leserinnen und Leser,


      eine der zentralen Aufgaben des Naturschutzes   Die vorliegende Broschüre gibt anhand von
      in Baden­Württemberg ist die Stärkung der   besonders gelungenen Beispielen aus der Praxis
      biologischen Vielfalt unserer Kultur­ und Natur­  einen Überblick zur Bandbreite und den Kom­
      landschaft. Wir wollen geschützte Lebensräume   binationsmöglichkeiten verschiedener Maßnah­
      für Tiere und Pflanzen schaffen und erhalten.   men der LPR. Die Praxisbeispiele spiegeln auch
      Ebenso wichtig für den Erhalt unseres einzigar­  die vielfältigen Aufgaben von Naturschutz und
      tigen Natur­ und Kulturerbes sind die extensive   Landschaftspflege wider und zeigen die hierbei
      Grünlandnutzung durch Mahd oder Beweidung,   eingebundenen Akteure aus Behörden, Kom­
      die Offenhaltung der Landschaft sowie Schutz­  munen, Vereinen und Verbänden sowie land­
      maßnahmen für besonders gefährdete Tier­ und   wirtschaftlichen Betrieben auf. Darüber hinaus
      Pflanzenarten.                           werden grundlegende Informationen über die
                                               Fördermöglichkeiten vermittelt und die verschie­
                                               denen Förderbereiche der Richtlinie vorgestellt.
      Mit der Naturschutzstrategie Baden­Württem­
      berg hat die Landesregierung im Jahr 2013 einen
      umfangreichen und konkreten Maßnahmen­
                                               Diese Veröffentlichung soll zudem als Inspiration
      katalog verabschiedet, um die biologische Vielfalt
                                               für künftige Aktivitäten zur Stärkung der biolo­
      zu stabilisieren. Die Erhaltung und Gestaltung
                                               gischen Vielfalt in Baden­Württemberg dienen.
      unserer Kulturlandschaft wird dabei als gesamt­
                                               Ich lade Sie herzlich dazu ein, sich für den Erhalt
      gesellschaftliche Aufgabe gesehen, der sich das
                                               unseres Natur­ und Kulturerbes einzubringen –
      Land mit seinen Fachverwaltungen, die Regionen
                                               denn nur gemeinsam können wir diese Aufgabe
      und Kommunen sowie die Nutzenden  und
                                               bewältigen.
      Bewirtschaftenden der Kulturlandschaft gemein­
      sam stellen. Die Naturschutzstrategie wird Schritt
      für Schritt umgesetzt.


 04  |  Kulturlandschaft und Naturschutz  Die Landschaftspflegerichtlinie (LPR) ist das
      zentrale Förderinstrument des Naturschutzes zur
      Umsetzung der Naturschutzstrategie. Sie wurde
 06  |  Landschaftspfl egerichtlinie  im Jahr 1983 eingeführt und hat sich im Laufe
      der Jahre aufgrund wechselnder Anforderungen
 08  |  Förderbereiche der Landschaftspfl egerichtlinie  stetig weiterentwickelt. Mit Hilfe der LPR kann
      eine Vielzahl von Maßnahmen des Naturschut­
      zes, der Landschaftspflege und der Landeskultur
 11  |  Beispiele aus der Praxis  gefördert werden. Das Förderspektrum reicht
    12  |  Vertragsnaturschutz (Teil A)  vom Vertragsnaturschutz über die Biotoppflege,
      die Förderung der Natura 2000­Management­
    14  |  Arten- und Biotopschutz (Teil B)  pläne bis hin zu Grunderwerbsmaßnahmen und

    22  |  Grunderwerb zur Biotopentwicklung (Teil C)  der Unterstützung von Investitionsvorhaben,
      wie etwa naturschutzwichtigen Stallbauten. Seit
    24  |  Investitionen (Teil D)  2015 können auch kleine landwirtschaftliche
      Betriebe über die LPR gefördert werden. Die
    30  |  Dienstleistungen (Teil E)  Richtlinie bietet die Möglichkeit der Unterstüt­
      zung verschiedenster Problemlösungen bzw.   Franz Untersteller MdL
      Naturschutzanliegen aus einer Hand. Umgesetzt   Minister für Umwelt, Klima
      werden die Maßnahmen der LPR mit Mitteln des   und Energiewirtschaft
      Landes, des Bundes und der EU.           des Landes Baden­Württemberg


                                                                                         Landschaftspfl egerichtlinie   3
                                                                                             Baden-Württemberg
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