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Wer kann mitmachen?                      Wo wird gefördert?


      STARKE PARTNERSCHAFTEN FÜR               MASSNAHMEN NACH DER
      MEHR NATURSCHUTZ                          LANDSCHAFTSPFLEGERICHTLINIE
                                               WERDEN IM RAHMEN EINER
      Für eine erfolgreiche Umsetzung vieler LPR­
                                                GEBIETSKULISSE ANGEBOTEN.
      geförderter Maßnahmen ist die Zusammenarbeit
      zwischen Naturschutz­/Landwirtschaftsbe­  Diese besteht in erster Linie aus rechtlich
      hörde und Kommunen, Vereinen/Verbänden,     gesicherten Schutzgebieten (z. B. Natur­ und
      landwirtschaftlichen Betrieben, Landschaftspfle­  Landschaftsschutzgebieten, Natura 2000­Gebieten,
      gefirmen, Planungsbüros oder Privatpersonen   gesetzlich geschützten Biotopen). Hinzu kommen
      elementar. Je nach Art und Komplexität der   Gebiete mit einer Biotopvernetzung oder
      Maßnahme erfolgt die rechtzeitige Einbindung   Mindestflur, Gebiete mit Vorkommen bestimm­
      weiterer Beteiligter wie z. B. der Forstverwaltung   ter schutzbedürftiger Arten sowie anerkannte
      oder der Grundstückseigentümerinnen und   Projektgebiete, welche die  Naturschutzbehörden
      Grundstückseigentümer.                   speziell zum Schutz bestimmter Arten oder
                                               Lebensräume festlegen. Eine Ausnahme stellt die
      Bei der Beratung und Vermittlung vieler LPR­
                                               Förderung von Investitionen für kleine land­
      Maßnahmen haben die Landschaftserhaltungs­
                                               wirtschaftliche Betriebe dar. Hier gibt es keine
      verbände (LEV) eine wichtige Funktion.
                                               Kulissen beschränkung, entsprechende Maßnah­
                                               men können landesweit gefördert werden.

                                                                                          Bei F
                                                                                          Bei Fragen zur LPR ragen zur LPR
                                                                                          st
                                                                                          stehen die Landrats­ehen die Landrats­
                                                                                          stehen die Landrats­
                                                                                          ämter oder LEV
                                                                                          zur Verfügung.
      Wo bekomme ich                         FINANZIERUNG:

      nähere Informationen                   Die Maßnahmen der LPR werden großteils       Detaillierte Informationen:
                                             vom Land, teilweise auch durch die EU und
      und kann Anträge auf                   den Bund gefördert.                          www.um.baden-wuerttemberg.de
                                                                                          > Umwelt & Natur
                                                                                          > Naturschutz
      Förderung stellen?                                                                  > Instrumente des Naturschutzes
                                             FÖRDERSÄTZE:                                 > Landschaftspfl egerichtlinie
      Maßnahmen aus den Förderbereichen der LPR
                                             Der prozentuale Fördersatz der zuwendungs­
      werden bei den Naturschutz­/Landwirtschafts­                                        www.landwirtschaft-bw.info
                                             fähigen Kosten kann je nach Maßnahme und     > Agrarpolitik & Förderung
      behörden beantragt, von diesen beauftragt oder
                                             Person, die den Antrag stellt bzw. den Auftrag   > Förderwegweiser
      vertraglich vereinbart.                                                             > Förderung von Naturschutz und
                                             erhält, variieren.
                                                                                             Landschaftspfl ege
                                                                                          > Landschaftspfl egerichtlinie (LPR)


                                                                                         Landschaftspfl egerichtlinie   7
                                                                                             Baden-Württemberg
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