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Grunderwerb

                                                            zur Biotopentwicklung


                                                            TEIL C

                                                            Ein Naturschutz­Verein oder eine Kommune können beim
                                                            Kauf eines naturschutzfachlich bedeutsamen Grundstücks
                                                            bezuschusst werden. Voraussetzung für die Förderung ist, dass
                                                            in diesem Kontext anschließend eine Biotopentwicklungs­
                                                            maßnahme auf dieser Fläche durchgeführt wird.
                                                            Weitere Formen des Grunderwerbs, gefördert über die LPR,
                                                            können in Sonderfällen von Landesbehörden durchgeführt
                                                            werden.












                                                             Investitionen


                                                             TEIL D








          TEIL D1:                                          TEIL D2:
          INVESTITIONEN IN KLEINE                           INVESTITIONEN IN DER VERMARKTUNG NATUR-
          LANDWIRTSCHAFTLICHE BETRIEBE                      SCHUTZGERECHT PRODUZIERTER ERZEUGNISSE

          Die Vielfalt der Kulturlandschaft in Baden­Württemberg   In PLENUM­Gebieten und innerhalb der Biosphärengebiete
          hängt nicht zuletzt mit der Vielzahl kleiner landwirtschaft­  werden landwirtschaftliche Betriebe, die regionale Lebens­
          licher Betriebe zusammen. Um deren Beitrag zum Erhalt der   mittel (z. B. Streuobst) erzeugen, unterstützt. Dies erfolgt
          Kulturlandschaft zu unterstützen, wurde die Förderung von   durch die Verbesserung der Vermarktung (z. B. durch die
          Investitionen in die Landschaftspflegerichtlinie aufgenom­  Einrichtung von Verkaufsstellen für regionale Produkte).
          men. Die Förderung nach D1 ist landesweit möglich.
          Kleine landwirtschaftliche Betriebe (Bruttoerzeugung darf   TEIL D3:
          einen Standard output von 80.000 € nicht überschreiten)   INVESTITIONEN FÜR NATURSCHUTZ
          können z. B. für die Errichtung, den Erwerb oder die Moder­  UND LANDSCHAFTSPFLEGE
          nisierung eines Stallgebäudes oder den Kauf von neuen   Die Förderung geht an Betriebe, Vereine oder Gemeinden,  die
          Hangspezialmaschinen eine finanzielle Förderung erhalten.
                                                            sich in besonderer Weise im Naturschutz engagieren. Es han­
                                                            delt sich in erster Linie um Investitionen für bauliche Anlagen
                                                            einschließlich technischer Einrichtungen (z. B. Stallneubau,
                                                            Weidezaunbau), ausnahmsweise auch um Investitionen in
                                                            Fahrzeuge, Maschinen, Geräte oder technische Hilfsmittel.





                                                                                         Landschaftspfl egerichtlinie   9
                                                                                             Baden-Württemberg
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