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Förderbereiche





















           Dienstleistungen


           TEIL E


           TEIL E1:
           DIENSTLEISTUNGEN FÜR BIOTOP VERNETZUNG UND MINDESTFLUR

           Die Biotopvernetzung ist ein wichtiger Baustein der Naturschutzstrategie des Landes Baden­Württem berg.
           Wenn Gemeinden eine Biotopvernetzungs­ oder (bei Kommunen mit sehr wenig Offenland) eine Min­
           destflurkonzeption erstellen lassen, kann dies über die Landschaftspflegerichtlinie bezuschusst werden.
           Die Gemeinde vergibt dazu i. d. R. einen Dienstleistungsvertrag an ein Planungs büro. Die Gebiete inner­
           halb einer anerkannten Biotopvernetzungs­ oder Mindestflurkonzeption ergeben die Gebietskulisse der
           LPR, innerhalb derer auch Fördermaßnahmen aus anderen Teilen der LPR Anwendung finden.


           TEIL E2:
           PROJEKTE ZUR ERHALTUNG UND ENTWICKLUNG VON NATUR UND UMWELT
           (PLENUM) SOWIE PROJEKTE ZUR ERHALTUNG UND ZUR ENTWICKLUNG
           VIELFÄLTIGER LANDSCHAFTEN AUF LANDKREISEBENE (LEV)

           Die Geschäftsstellen von PLENUM (Projekt des Landes zur Erhaltung und Entwicklung von Natur
           und Umwelt) und den Landschaftserhaltungsverbänden (LEV) werden über Teil E2 gefördert. Sie leisten
           wertvolle Arbeit im Naturschutzmanagement, der Koordinierung und Umsetzung von Landschafts­
           pflegevorhaben, der Information und Beratung von landwirtschaftlichen Betrieben und der Bevölkerung
           hinsichtlich der Vereinbarkeit von Naturschutz und Landwirtschaft und begleiten dies mit Öffentlichkeits­
           arbeit und Umwelt bildung.



           TEIL E3:
           DIENSTLEISTUNGEN FÜR PLÄNE, KONZEPTIONEN, UMWELTSENSIBILISIERUNG

           Pläne und Konzeptionen, die oft die Grundlage für die Durchführung von Landschaftspflegemaß­
           nahmen sind, können über Teil E3 gefördert werden. In der Regel beauftragt die Naturschutzbehörde
           ein Planungs büro mit der Erstellung eines Fachplanes (z. B. Managementpläne für Natura 2000­Gebiete,
           Pflege­ und Entwicklungspläne für Naturschutzgebiete, Fachpläne für den speziellen Artenschutz,
             Moorschutzkonzeptionen, Konzeptionen zur Öffentlichkeitsarbeit).

           Auch Gemeinden oder Vereine/Verbände können die Bezuschussung von Pflegekonzeptionen bei der
           Naturschutzbehörde beantragen.
           Das landesweite Arten­ und Biotopschutzprogramm (ASP) zum Schutz stark bedrohter Tier­ und
           Pflanzen arten kann durch Artenexperten umgesetzt und über Teil E3 finanziert werden.







         10   Landschaftspfl egerichtlinie
              Baden-Württemberg
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