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Förderbereiche









         Förderbereiche der


         Landschaftspflegerichtlinie











































             Vertragsnaturschutz                                   Arten­ und Biotopschutz


             TEIL A                                                TEIL B

             Die Naturschutz­ oder Landwirtschaftsbehörde kann     Bei Teil B handelt es sich häufig um Erstpflege, z. B. um
             mit einem Bewirtschaftenden (meist landwirtschaftli­  verbuschte Flächen zu öffnen (i .d. R. einjährige Maß­
             cher Betrieb) einen jeweils auf 5 Jahre laufenden Vertrag   nahmen). Außerdem werden auch Maßnahmen zur
             zur jährlich wiederkehrenden Pflege/Bewirtschaftung   Biotopeinrichtung und ­gestaltung gefördert. Erstpflege­
             von Wiesen, Weiden und Äckern abschließen. Die Initi­  maßnahmen sind oft die Wegbereiter für mehrjährig
             ative geht in der Regel von der Behörde aus.          gleichbleibende Bewirtschaftung nach Teil A.
             Beim Vertragsnaturschutz wird zwischen A1 (auf land­  Die finanzielle Bezuschussung kann von landwirtschaft­
             wirtschaftlichen Nutzflächen) und A2 (Pflegeflächen)   lichen Betrieben, Vereinen/Verbänden, Kommunen
             unterschieden. Die Auszahlung des Vertrages erfolgt   oder Privatpersonen beantragt werden. Die Naturschutz­
             über den Gemeinsamen Antrag (GA).                     verwaltung kann darüber hinaus landwirtschaftliche
                                                                   Betriebe, Maschinenringe oder Landschaftspflege firmen
                                                                   mit einjährigen Pflegemaßnahmen beauftragen.










          8   Landschaftspfl egerichtlinie
              Baden-Württemberg
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