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  Auffüllungen
Beschreibung
Aufschüttungen und Abgrabungen sind bauliche Anlagen nach § 2 Landesbauordnung (LBO). Sie bedürfen einer Genehmigung nach § 19 Abs. 1 Naturschutzgesetz (NatSchG). Verfahrensfrei sind selbständige Aufschüttungen und Abgrabungen bis 2 m Höhe oder Tiefe, im Außenbereich nur, wenn die Aufschüttungen und Abgrabungen nicht mehr als 500 m² Fläche haben. Der Antrag ist beim zuständigen Bürgermeisteramt bzw. bei der zuständigen Stadtverwaltung zu stellen.
Notwendige Unterlagen
- Zustimmung des Eigentümers
 - Übersichtsplan, Lageplan
 - Auszug aus dem Liegenschaftskataster
 - Bodenschätzungskarte
 - Längs- und Querschnitte des Geländes Höhenangaben vor/nach dem Bodenauftrag
 - Angaben zur Menge und Fläche