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Einleitung





       Die Unterstützung muss nicht nur finanzieller Art sein, sie
       kann auch in Form von Gesprächen und Wissenstransfer
       erfolgen, sie kann auch in den Bereichen Kommunikation,
       Öffentlichkeitsarbeit und Beratung hilfreich sein.

       Der im Jahr 2012 vom Ministerium für ländlichen Raum
       und Verbraucherschutz veröffentlichte Leitfaden „Schafhal-
       tung in Baden-Württemberg“ – Ein Nachhaltigkeitsprojekt
       des Landes Baden-Württemberg zu Weiterentwicklung der
       Schafhaltung – (siehe Abb. 3) umfasst bereits eine umfang-
       reiche Auflistung von Handlungsempfehlungen. Diese rei-
       chen von ökonomischen Anpassungsstrategien und Opti-
       mierungen für Betrieb und Vermarktung bis hin zu der
       Organisation der Landschaftspflege.

       Empfehlungen im Hinblick auf Weidemanagement, Erhalt
       und Verbesserung der Triebwegesituation sowie Pferchflä-
       chen aber auch Stallneubau sind in dem oben genannten
       Leitfaden aufgelistet. Diese und weitere Themenfelder wur-
       den im vorliegenden Handlungsleitfaden mit aufgenommen
       und für die praktische Umsetzung durch Landschaftserhal-
       tungsverbände (LEV) aufbereitet. Zur Vermeidung  von-
       Doppelungen mit dem Leitfaden wird an mehreren Text-
       stellen inhaltlich auf diesen verwiesen.

       Zielgruppe

       Akteure an der Schnittstelle von Landwirtschaft, Natur-
       schutz und Kommunen sind in Baden-Württemberg die
       LEV. Sie sind Dienstleister für ein regionales Natur- und
       Landschaftsmanagement auf Landkreisebene. Der Vor-    Abbildung 3:   Deckblatt Leitfaden „Schafhaltung in Baden-Würt-
       stand setzt sich paritätisch aus Kommunen, Landwirtschaft   temberg“, MLR 2012
       und Naturschutz zusammen. Somit treten sie gemeinsam
       für den Erhalt der biologischen Vielfalt und traditioneller
       Nutzungsformen ein. Zu ihren Hauptaufgaben gehört die   Stiftung Naturschutzfonds beantragt. Der vorliegende
       Umsetzung der Managementpläne zu den FFH- und Vogel-   Handlungsleitfaden ist vorrangig Rüstzeug und Arbeitser-
       schutzgebieten (Natura 2000). Derzeit besteht in 33 von 35   leichterung für die LEV. Dieser kann aber auch von weiteren
       Landkreisen ein LEV (Stand 7/2017). Somit ist das Ziel der   Verbänden oder Behörden zur Erstellung von Schäferre-
       flächendeckenden Einrichtung von LEV nahezu erreicht.   vierkonzepten mit dem Ziel des Erhalts hochwertiger Wa-
                                                              cholderheiden und Magerrasen herangezogen werden.
       Das Projekt „Modellhafte Erarbeitung von Handlungsleit-
       faden für Landschaftserhaltungsverbände zur nachhaltigen   Arbeitsziel: Schäferrevierkonzept als flexible Arbeits-
       Sicherung der Bewirtschaftung von naturschutzfachlich   grundlage
       hochwertigen Schafweiden“ wurde von der LEL bei der
                                                              In einem Schäferrevierkonzept wird das gesamte Revier ei-
                                                              ner Schäferei mit den naturschutzwichtigen Weideflächen
                                                              und sonstigen Betriebsflächen sowie seine Ausstattung mit
                                                              Triebwegen, Pferchmöglichkeiten, Tränken, Ställen etc. dar-
                                                              gestellt (vgl. Abb. 5). Ebenfalls beinhaltet es mögliche Pro-
                                                              bleme wie das Fehlen von Pferchplätzen, Triebwegen oder
                                                              auch potenziellen Flächen für Weide. Somit bildet es Be-
                                                              darfs- und Problemflächenbereiche ab und stellt Lösungs-
                                                              möglichkeiten dar. Es dient als Grundlage für einen gemein-
                                                              samen Dialog aller Beteiligten. Ein Wiederbesetzen freier
                                                              Reviere wird dadurch vereinfacht. Geplante Veränderungen
                                                              wie beispielsweise eine neue Straße oder ein neues Bauge-
        Abbildung 4:  Logo LEV Baden Württemberg
                                                              biet können vermerkt sein. Maßnahmenvorschläge dienen


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