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Aufforstungssatzung


Ziel und Inhalt

Zur Steuerung der Aufforstung wurde mit dem Satzungsrecht der Gemeinden ein Instrument geschaffen, mit dem, anstelle der obligatorischen Einzelaufforstungsgenehmigungen, für ganze Gebiete die Möglichkeit der Aufforstung oder das Verbot von Aufforstungen rechtsverbindlich festgesetzt werden kann.
Unter Beteiligung der zuständigen Behörden, des Naturschutzes und von Vertretern der Grundstückseigentümer können die Gemeinden durch Satzung Aufforstungsgebiete oder Nichtaufforstungsgebiete festsetzen.

Beteiligung/Zuständigkeiten

Die Gemeinden sind für die Aufstellung von Aufforstungs-/Nichtaufforstungssatzungen unter Einbeziehung der unteren Forstbehörde sowie der Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange zuständig. Zudem muss das Regierungspräsidium die Satzung genehmigen.

Mustersatzung

Aktualisierte Muster für kommunale Satzungen über Nichtaufforstungsgebiete/ Aufforstungsgebiete
Gt-info elektronisch, Druckausgabe Nr. 14/2010, vom 05.08.2010

Mustersatzung für Gebiete ohne Weihnachtsbaumkulturen
Gt-info Nr. 960/2010 vom 20.12.2010

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