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Dauerkulturen



Dauerkulturen sind gemäß dem EU-Beihilferecht (Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe g VERORDNUNG (EU) Nr. 1307/2013 - Vorschriften über Direktzahlungen)

"Dauerkulturen" nicht in die Fruchtfolge einbezogene Kulturen außer Dauergrünland und Dauerweideland, die für die Dauer von mindestens fünf Jahren auf den Flächen verbleiben und wiederkehrende Erträge liefern, einschließlich Reb- und Baumschulen und Niederwald mit Kurzumtrieb.

Im Antragsjahr 2022 wurden im Gemeinsamen Antragsverfahren folgenden Dauerkulturen beantragt (Stand 08/2023):



Tabelle: Anbau von Dauerkulturen 2022 - beantragte Fläche
NC Bezeichnung der Kultur Fläche 2022
 593  Dauerkultur aus der Erzeugung genommen 72
 821  Kern- und Steinobst 16.213
 827  Beerenobst (z.B. Johannis-, Stachel-, Himbeeren) 1.754
 829  Sonstige Obstanlagen z.B. Holunder, Sanddorn 334
 833  Haselnüsse 71
 834  Walnüsse 76
 835  Sonstige Schalenfrüchte 2
 838  Baumschulen, nicht für Beerenobst 677
 839  Beerenobst zur Vermehrung (in Baumschulen) 10
 841  KUP lt. Direktzahlungendurchführungsverordnung 381
 843  Bestockte Rebfläche 26.131
 845  Rebschulfläche 94
 848  Tafeltrauben 77
 851  Rhabarber 129
 856  Hopfen 1.493
 860  Spargel 2.499
 861  Artischocke 4
 850  Sonstige Dauerkulturen 209
 802  Silphium (Durchwachsene Silphie) 2.534
 852  Chinaschilf (Miscanthus) 430
 853  Riesenweizengras (Szarvasi-Gras) 207
 804  Virginiamalve (Sida) 8
 805  Staudenknöterich (Igniscum) 4
 854
 Rohrglanzgras 1
 Summe BW
53.405

Quelle: Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Gemeinsamer Antrag 202



Weiter werden in diesem Kapitel auch Weihnachtsbaumkulturen bearbeitet. Sie gelten nach EU-Recht nicht als Dauerkultur, sondern werden als Sonstige Kultur geführt.

Als Sonderkulturen werden in der landwirtschaftlichen Statistik Kulturen gerechnet, die als besonders arbeits- und kapitalintensiv gelten. Darunter fallen auch die oben gelisteten Dauerkulturen wie Weinbau, Obstbau, Baumschulen oder Hopfen. Weitere Sonderkulturen sind Gemüse, Tabak, Küchenkräuter, Heil- und Gewürzkräuter, Blumen, Erdbeeren, u.a.

Einige Sonderkulturen werden auch zum Gartenbau gerechnet, so z.B. Spargel, Gemüse, Blumen oder Erdbeeren.



Stand  08/2023



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