Betriebe
Mit der Agrarstrukturerhebung 2010 wurde die Erfassungsgrenze von 2 auf 5 ha angehoben. daher sind Vergleiche mit den Vorjahren nur
eingeschränkt möglich. Die nachfolgenden Ausführungen beziehen sich daher auf die Betriebe mit mehr als 5 ha LF, sofern
Daten des Statistischen Landesamtes zugrunde liegen.
Stand 08/2023