Raumkategorien des Landes
Die Gliederung des Landes nach Raumkategorien knüpft an die Ungleichheiten in der räumlichen Verteilung
von Bevölkerung, Wohnungen und Arbeitsplätzen an. Die Raumkategorien sind gemeindescharf abgegrenzte Teilräume
ähnlicher siedlungsstruktureller Situation, die jeweils größere zusammenhängende Gebiete umfassen.
Vorrangiges Ziel der räumlichen Gliederung ist es, die unterschiedlichen Gegebenheiten und
Entwicklungspotenziale der einzelnen Teilräume im Rahmen der Raumordnung und Landesplanung angemessen berücksichtigen zu
können. Methodisch erfolgt die Bestimmung der Raumkategorien durch das Merkmal „Verdichtung“.
(Landesentwicklungsplan (LEP)
2002, Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg, pdf)
Verdichtungsräume: Sind durch eine stark überdurchschnittliche
Bevölkerungs- und Arbeitsplatzdichte, sowie ausgeprägte Flächenengpässe und intensive innere Verflechtung
gekennzeichnet.
Randzonen: Bilden die äußeren Grenzen der
Verdichtungsräume und zeichnen sich durch einen mittleren Verdichtungsgrad bei relativ starker Siedlungsdynamik aus.
Der Ländliche Raum untergliedert sich in:
Verdichtungsbereiche im Ländlichen Raum: Stadt-Umland-Bereiche mit engen
Verflechtungen und erheblichen Siedlungsverdichtungen, die jedoch nicht an Verdichtungsräume grenzen.
Ländlicher Raum (im engeren Sinn): Dünner besiedelte Gebiete mit zumeist
deutlich unterdurchschnittlichen Dichtewerten in den Bereichen Bevölkerung, Wohnungen und Arbeitsplätzen. Die Gebiete
verfügen in der Regel über einen hohen Anteil an Freiraum- bzw. Landwirtschaftsflächen und zum Teil infrastrukturellen
Entwicklungsbedarf.
Der Ländliche Raum umfasst gemäß der obigen Definition in Baden-Württemberg etwa 69 % (1993: 75) der Landesfläche
mit 35 % (1993: 42 %) der Bevölkerung und 30 % (1993: 37 %) der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Dem gegenüber
konzentrieren sich in den sieben Verdichtungsräumen (Stuttgart, Rhein-Neckar, Karlsruhe, Freiburg, Ulm(/Neu-Ulm),
Lörrach/Weil(/Basel) sowie im Bodenseeraum) auf knapp 17 % (1993: 10 %) der Landesfläche gut 50 % (1993: 37 %) der
Landesbevölkerung und 59 % (1993: 46) aller Arbeitsplätze von sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.
(Landesentwicklungsbericht (LEB) 2005, Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg).
Der Ländliche Raum ist als Lebens- und Wirtschaftsraum mit eigenständiger Bedeutung zu stärken und so
weiter zu entwickeln, dass sich seine Teilräume funktional ergänzen und seine landschaftliche Vielfalt und kulturelle Eigenart
bewahrt bleiben. Günstige Wohnstandortbedingungen sollen gesichert und Ressourcen schonend genutzt sowie ausreichende und attraktive
Arbeitsplatz-, Bildungs-, und Versorgungsangebote wohnortnah bereitgestellt werden. Großflächige Freiräume mit bedeutsamen,
ökologischen Funktionen sind zu erhalten.
Grundlage dafür sind eine flächendeckende, leistungsfähige, ordnungsgemäß und nachhaltig wirtschaftende
Landwirtschaft sowie eine nachhaltig betriebene, naturnahe Forstwirtschaft.
(Landesentwicklungsplan (LEP)
2002, Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg)