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So zahlen sich Aufforstungen aus

Informationen für Grundeigentümer zur landesweiten Waldausgleichsbörse

Planen Sie eine Aufforstung?

Dann ermöglicht Ihnen die Waldausgleichsbörse eine Zusatzverwertung dieser Aufforstung.

Worum geht es?

Sollen Waldflächen für nicht forstliche Zwecke, z.B. Errichtung einer Windkraftanlage, gerodet werden, muss der Vorhabenträger diese Rodung ausgleichen, u.a. durch eine Aufforstung an anderer Stelle. Für diesen Ausgleich kann auch Ihre Aufforstung verwendet werden.

Was bietet die Waldausgleichsbörse?

Die Waldausgleichsbörse bringt Grundeigentümer, die aufforsten möchten, und Vor-habenträger, die eine Erstaufforstungsfläche als forstrechtlichen Ausgleich benötigen, zusammen. Sie bleiben bei der Verwertung der Aufforstung als Ausgleichsfläche Eigentümer des Grundstücks und können es ohne zusätzliche langfristige Bedingungen, Einschränkun-gen oder Kontrollen forstwirtschaftlich nutzen.

Welche Voraussetzungen gelten für den Verkauf Ihrer Aufforstung?

Ihre Aufforstung kann in der Waldausgleichsbörse verwertet werden, wenn sie einen Laubbaumanteil von mindestens 40 % aufweist und von der unteren Landwirtschafts-behörde Ihres Landkreises genehmigt wurde.

Wie kann ich meine Aufforstung in der Waldausgleichsbörse verkaufen?

Mit Ihrer Zustimmung reicht die untere Landwirtschaftsbehörde Ihre Aufforstungsdaten an die Flächenagentur Baden-Württemberg weiter. Die Flächenagentur stellt Ihre Auf-forstungsflächen in die Waldausgleichsbörse ein, nimmt mit Ihnen Kontakt auf wegen der Preisfindung und unterstützt Sie bei der Vermittlung Ihrer Aufforstung.

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an:

Ihre
Untere Landwirtschaftsbehörde,
Untere Forstbehörde
oder die
Flächenagentur Baden-Württemberg
waldausgleich@flaechenagentur-bw.de
www.flaechenagentur-bw.de
Tel.: 0711 32732-124

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