Förderung und Kulissen
Direktzahlungen
Region | Baden-Württemberg | Deutschland | ||||
Art der DZ | Betriebe | Anteil DE | Zahlungen | Anteil DE | Betriebe | Zahlungen |
Basisprämie | 37.513 | 13,3 |
234.215.005 |
8,4 |
282.556 |
2.802.042.649 |
Greeningprämie | 37.454 | 13,3 | 114.545.146 | 8,4 | 282.217 | 1.362.414.364 |
Junglandwirteprämie | 3.814 |
13,8 | 6.474.156 | 13,9 | 27.538 | 46.717.294 |
Umverteilungsprämie | 37.438 | 13,3 | 40.609.209 | 12,8 | 282.295 | 318.393.003 |
Kleinerzeugerprämie | 3.505 | 15,5 | 2.648.923 | 16,0 | 22.664 | 16.531.921 |
Direktzahlungen | 41.024 | 13,4 | 403.395.891 | 8,8 | 305.214 | 4.605.454.245 |
Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
https://www.bmel-statistik.de/laendlicher-raum-foerderungen/direktzahlungen/
Wert eines Zahlungsanspruchs
Seit 2019 haben die Zahlungsansprüche bundesweit einen einheitlichen Wert von knapp 176 €. Der Regionsbezug, der bis dahin galt, entfiel. Zahlungsansprüche, die ursprünglich für eine bestimmte Region (z. B. Thüringen) zugewiesen wurden, können seit 2019 ebenso mit beihilfefähiger Fläche eines anderen Bundeslands (z. B. Bayern) für die Auszahlung der Basisprämie aktiviert werden. Zugleich entfielen die regionalen Beschränkungen bei der Übertragung von ZA. (Quelle: https://www.zi-daten.de/infoZA.html, Abruf am 19.07.2022)
Jährliche Durchführungsberichte zum Umsetzungsstand des MEPL III
Über die Umsetzung der Fördermaßnahmen der 2. Säule in Baden-Württemberg wird einmal jährlich berichtet. Die Ergebnisse werden auf den Seiten des Maßnahmen- und Entwicklungsplans Ländlicher Raum 2014-2022 (MEPL III) veröffentlicht.
(Eine Übersicht über die Förderprogramme für die Land- und Forstwirtschaft und den Ländlichen Raum in Baden-Württemberg bietet der Förderwegweiser. )
Greening/Ökologische Vorrangflächen
Im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sind landwirtschaftliche Betriebe mit mehr als 15 Hektar Ackerland grundsätzlich verpflichtet, fünf Prozent ihrer Ackerflächen im Umweltinteresse zu nutzen – diese also als ökologische Vorrangflächen auszuweisen. Was auf diesen Flächen wächst, darf bei Brachen und Zwischenfrüchten normalerweise nicht genutzt werden.
(2022 dürfe ab Juli ökologische Vorrangflächen zeitlich befristet für Futterzwecke genutzt werden. Damit soll die Landwirtschaft von den Folgen des Ukraine-Krieges entlastet werden. (Quelle: Bundesregierung, Abruf am 19.07.2022))
Einen Überblick über die im Jahr 2021 beantragten Ökologischen Vorrangflächen in Deutschland bieten die folgenden Grafiken.
Stand 07/2022