Dauerkulturen



Dauerkulturen sind gemäß dem EU-Beihilferecht (Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe g VERORDNUNG (EU) Nr. 1307/2013 - Vorschriften über Direktzahlungen)

"Dauerkulturen" nicht in die Fruchtfolge einbezogene Kulturen außer Dauergrünland und Dauerweideland, die für die Dauer von mindestens fünf Jahren auf den Flächen verbleiben und wiederkehrende Erträge liefern, einschließlich Reb- und Baumschulen und Niederwald mit Kurzumtrieb.

Im Antragsjahr 2021 wurden im Gemeinsamen Antragsverfahren folgenden Dauerkulturen beantragt (Stand 06/2022):



Tabelle: Anbau von Dauerkulturen 2021 - beantragte Fläche
NC Bezeichnung der Kultur Fläche 2021
 593  Dauerkultur aus der Erzeugung genommen 70
 821  Kern- und Steinobst 16.621
 827  Beerenobst (z.B. Johannis-, Stachel-, Himbeeren) 1.758
 829  Sonstige Obstanlagen z.B. Holunder, Sanddorn 120
 833  Haselnüsse 70
 834  Walnüsse 71
 835  Sonstige Schalenfrüchte 2
 838  Baumschulen, nicht für Beerenobst 663
 839  Beerenobst zur Vermehrung (in Baumschulen) 12
 841  KUP lt. Direktzahlungendurchführungsverordnung 385
 843  Bestockte Rebfläche 26.155
 845  Rebschulfläche 92
 848  Tafeltrauben 80
 851  Rhabarber 124
 856  Hopfen 1.490
 860  Spargel 2.495
 861  Artischocke 3
 850  Sonstige Dauerkulturen 213
 802  Silphium (Durchwachsene Silphie) 2.196
 852  Chinaschilf (Miscanthus) 425
 853  Riesenweizengras (Szarvasi-Gras) 228
 804  Virginiamalve (Sida) 8
 805  Staudenknöterich (Igniscum) 4
 854
 Rohrglanzgras 1
 Summe BW
53.286

Quelle: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg, Gemeinsamer Antrag 2021



Weiter werden in diesem Kapitel auch Weihnachtsbaumkulturen bearbeitet. Sie gelten nach EU-Recht nicht als Dauerkultur, sondern werden als Sonstige Kultur geführt.

Als Sonderkulturen werden in der landwirtschaftlichen Statistik Kulturen gerechnet, die als besonders arbeits- und kapitalintensiv gelten. Darunter fallen auch die oben gelisteten Dauerkulturen wie Weinbau, Obstbau, Baumschulen oder Hopfen. Weitere Sonderkulturen sind Gemüse, Tabak, Küchenkräuter, Heil- und Gewürzkräuter, Blumen, Erdbeeren, u.a.

Einige Sonderkulturen werden auch zum Gartenbau gerechnet, so z.B. Spargel, Gemüse, Blumen oder Erdbeeren.



Stand  06/2022



 

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