Bruttowertschöpfung
Die Landwirtschaft in Baden-Württemberg spielt gemessen an ihrer Wertschöpfung und gegenüber anderen Wirtschaftszweigen eine untergeordnete Rolle. Die Bruttowertschöpfung der Land- und Forstwirtschaft ist in den letzten Jahren bei rund 2,6 Mrd. € angelangt (vgl. Abbildung unten). Der Anteil der Land- und Forstwirtschaft an der Bruttowertschöpfung insgesamt liegt im Jahr 2021 bei rund 0,5 %.
Abbildung: Bruttowertschöpfung zu Herstellungspreisen der Land- und Forstwirtschaft in Baden-Württemberg
Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
Im Durchschnitt aller Erwerbstätigen wurde 2021 in Baden-Württemberg eine Bruttowertschöpfung in Höhe von 76.858
€ erwirtschaftet. In der Land- und Forstwirtschaft erreichte dieser Wert jedoch nur ca. 38.786 € oder rund 50 % (im Vergleich
dazu wurden im produzierenden Gewerbe 96.466 € je Erwerbstätigen erzielt). Der Agrarbereich bleibt somit deutlich hinter der
allgemeinen Wirtschaftsleistung zurück. Dies zeigt sich sehr anschaulich, wenn ausgehend vom Basisjahr 2000 der Index der gesamten
Bruttowertschöpfung mit der Bruttowertschöpfung der land- und Forstwirtschaft verglichen wird (vgl. Abbildung unten). Seit der
Jahrtausendwende ist die Entwicklung des Agrarsektors von der allgemeinen Entwicklung deutlich abgekoppelt.
Abbildung: Bruttowertschöpfung je Erwerbstätigen in Baden-Württemberg (Index 2000 = 100)
Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg
Dies zeigt sich auch im Kennwert Bruttowertschöpfung je geleistete Erwerbstätigenstunde. Für Baden-Württemberg lag der
Wert (2021) für alle Wirtschaftsbereiche im Schnitt bei 57,40 € je Stunde. In der Land-und Forstwirtschaft dagegen nur bei 23,08
€ je Stunde. (Siehe auch Kapitel "Arbeitskräfte und Bruttolöhne")
Zunehmend wird erkannt, dass der gesamtwirtschaftliche Nutzen der Land- und Forstwirtschaft auch auf Leistungen beruht, die bei der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung unberücksichtigt und in Geldwerten nicht oder nur schwer zu quantifizieren sind, die aber künftig weiter an Bedeutung gewinnen dürften. Zu diesen Leistungen gehören vor allem der Schutz von Boden, Wasser, Luft, Flora und Fauna sowie die Erhaltung und Pflege der Landschaft einschließlich der Erholungsfunktion des ländlichen Raums.
Stand 08/2022